Bauvorhaben im Geltungsbereich eines BPlanes |
Existiert für den Standort, an dem eine Mobilfunkanlage errichtet werden soll, ein Bebauungsplan, so sind für die Beurteilung der Genehmigungsfähigkeit einer Anlage die Vorgaben des Bebauungsplanes maßgeblich. Ob das Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplanes entspricht, richtet sich wiederum hauptsächlich nach den §§ 2-14 Baunutzungsverordnung (BauNVO).
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